Kunst und BuddyBärDesign


Gestaltungshinweise  für Buddy Bären   


Folgende Gestaltungshinweise binden mich im Entwurf rechtlich an einige Vorgaben.. Bitte lesen Sie sich die Bedingungen zur Motivwahl durch.

Ich weise gerne darauf hin, dass ich Logos auch auf die Glasplatte des 

22 cm Bären gravieren kann.

Ich freue mich auf eine kreative Zusammenarbeit!

------------------------------------------------------------------


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Buddy Bär Berlin GmbH


BBB ist alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Markenrechte der Buddy Bären. Die Formen der BUDDY BÄR-Skulpturen sind sowohl urheberrechtlich als auch als eingetragene Geschmacksmuster national und international geschützt. Zudem sind die
Abbildungen der BUDDY Bär-Skulpturen und Bezeichnungen BUDDY BÄR und UNITED BUDDY BEARS national und international
amtlich registrierte und eingetragene (zwei- und dreidimensional) geschützte Marken.

§ 3
Der Käufer beabsichtigt den Kaufgegenstand selbst oder durch einen Künstler bemalen zu lassen.
Der Käufer ist in der Wahl seiner Motive bei der künstlerischen Gestaltung des Kaufgegenstandes frei, jedoch sind die
unter § 4 genannten Einschränkungen zu beachten.

§ 4
Ausgeschlossen sind  Motive mit politischem Inhalt oder solche, die gegen die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Außerdem darf der Kaufgegenstand weder mit Firmen- oder Markenlogos noch mit Website-Adressen und auch nicht mit direktem
Werbeaufdruck versehen werden. Gleiches gilt auch für das zusätzliche Anbringen von Werbeschildern auf dem
Kaufgegenstand.
Abweichend hiervon können auf einer Bodenplatte Firmenlogos des Käufers oder Kunden angebracht werden.

Buddy Bären sind Kunstgegenstände und dürfen deshalb nicht für direkte werbliche oder kommerzielle Zwecke verwendet werden. Dieses Verbot gilt insbesondere auch für die Abbildung des Kaufgegenstandes in einem direkten werblichen
Umfeld, wie beispielsweise in Anzeigen, auf Werbeartikeln, auf Fahrzeugen oder die Integration in ein Corporate Design, Geschäftspapiere oder Firmenlogo.

Verstößt der Käufer gegen die vorgenannten Kriterien oder Verpflichtungen, so ist er verpflichtet, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,-- € an BBB zu zahlen.
Der Käufer verpflichtet sich, die vorgenannten vereinbarten Nutzungsverbote sowie die vereinbarte Vertragsstrafe für jeden Fall derZuwiderhandlung auch einem potentiellen Rechtsnachfolger aufzuerlegen, verbunden mit der Verpflichtung der entsprechenden
Weitergabe dieser Klausel durch den Rechtsnachfolger an weitere Rechtsnachfolger.


Auszug und teilweise Abschrift der Gestaltungsbedingungen

von der  Buddy Bär Berlin GmbH   -  2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

E-Mail
Anruf
Karte
Infos